AGB

AGB

  1. Vertrag

1.1 Zustandekommen

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten spätestens mit der Auftragserteilung/Bestellung seitens des Käufers als vereinbart. Neukunden, deren Bestellwert über EURO 75.- netto beträgt, haben grundsätzlich per Vorauskasse oder Nachnahme zu zahlen. Hierfür gewähren wir auch ein Skonto von 2%. Der Käufer ist an seine Bestellung höchstens bis zu vier Wochen gebunden. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn SAM Präzisionstechnik GmbH® sie schriftlich bestätigt oder ihr durch Übersendung der Ware nachkommt. Mündliche Vereinbarungen mit SAM Präzisionstechnik GmbH® oder ihren Vertretern werden erst durch schriftliche Bestätigung von SAM Präzisionstechnik GmbH® verbindlich. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte, behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung vor.

1.2 Preise

Preise gelten als Festpreise ab Werk einschließlich, sofern nicht anders vereinbart. Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Transportverpackung, Fracht, Versicherung (sofern gewünscht) gehen zu Lasten des Käufers. Für Lieferungen mit einem Nettowarenwert von weniger als EURO 75.- erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EURO 10.-. Für Lieferungen, die unmittelbar an vom Käufer benannte Dritte erfolgen, wird ein Zuschlag in Höhe von EURO 10.- berechnet.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Leistungen von SAM Präzisionstechnik GmbH® ist München.

  1. Lieferung

3.1 Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab München. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung das Lager verlassen hat. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn die Ware versand- und abholbereit ist, dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wurde und sich die Versendung oder Abholung aus Gründen, die SAM Präzisionstechnik GmbH® nicht zu vertreten hat, verzögert. SAM Präzisionstechnik GmbH® behält sich Teillieferungen in zumutbarem Umfang vor. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Versendung der Waren unversichert. SAM Präzisionstechnik GmbH® nimmt gelieferte Verpackung zurück, wenn der Käufer sie innerhalb einer Woche frachtfrei zurücksendet.

3.2 Lieferzeit

Die angegebene Lieferzeit ist eingehalten, wenn die bestellten Waren mit ihrem Ablauf das Lager verlassen haben und dies dem Käufer mitgeteilt wurde.

3.3 Höhere Gewalt etc.

Höhere Gewalt, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Anordnungen sowie unverschuldete Betriebsstörungen befreien SAM Präzisionstechnik GmbH® von der Einhaltung bestimmter Lieferfristen für die Dauer der Störung. Das gilt auch dann, wenn die oben genannten Störungen im Verantwortungsbereich von Zulieferern für dieses Geschäft entstehen. SAM Präzisionstechnik GmbH® ist in diesen Fällen berechtigt nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen seit Eintritt der Störung, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. SAM Präzisionstechnik GmbH® wird dies mindestens zwei Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts ankündigen. Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegenüber SAM Präzisionstechnik GmbH® sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Etwa vom Käufer bereits geleistete Zahlungen werden jedoch zurückerstattet. SAM Präzisionstechnik GmbH® wird den Käufer in wichtigen Fällen baldmöglichst über die Störungen unterrichten.

3.4 Nachlieferung

Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 10 Tagen in Lauf gesetzt. Will der Käufer vom Vertrag zurücktreten, so muss er SAM Präzisionstechnik GmbH® eine weitere Frist von 10 Tagen mittels Einschreiben/Rückschein setzen. Er hat darin anzukündigen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktritt. Die Frist beginnt mit Eingang des Briefes zu laufen. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

3.5 Retouren

Retouren sind nach zuvor durch SAM Präzisionstechnik GmbH® erklärtem Einverständnis und nur in der Originalverpackung möglich. Für Prüfung und Wiedereinlagerung werden Wiedereinlagerungsgebühren in Rechnung gestellt. Rücknahmen von Einzelteilen aus Kits oder Sets sind nicht möglich. Nur Waren in einwandfreiem und neuwertigem Zustand können zur Gutschrift zurückgesandt werden. Für Transportschäden ist SAM Präzisionstechnik GmbH® nicht zuständig, da alle Lieferungen ab Werk erfolgen. Ist die Verpackung beschädigt, so wird eine Neuverpackung berechnet. Ist das Produkt beschädigt, z.B. Kratzer, Schrammen, etc. oder aus anderen Gründen nicht mehr verkaufbar, so ist dieses grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Die Wiedereinlagerungsgebühr richtet sich nach Kaufdatum (Rechnungsstellung SAM Präzisionstechnik GmbH®). Da jede Ware einer Rechnung zugeordnet werden muss, muss auch eine Kopie der Rechnung der betreffenden Waren der Rücksendung beigelegt werden. Liegt keine Kopie bei, so kann keine Gutschrift erfolgen. Die Ware wird bis zur Zusendung der Rechnungskopie im Retourenlager aufgehoben. Erfolgt nach Zugang der Ware innerhalb von drei Monaten keine Nachreichung der Rechnungskopie, so wird die Ware verwertet. Ein späterer Anspruch auf Rückgabe bzw. Auszahlung besteht nicht. Warenrücksendungen, deren Wert unter Euro 25,- liegt, werden nicht gutgeschrieben.

Wiedereinlagerungsgebühr:

  • bis 10 Tage: keine Wiedereinlagerungsgebühr
  • bis 3 Monate: 15 % vom Netto-Listenpreis
  • bis 6 Monate: 30 % vom Netto-Listenpreis
  • bis 12 Monate: 50 % vom Netto-Listenpreis
  • über 12 Monate: keine Rücknahme mehr möglich

Neuverpackung:

  • Kunststoff-Folie: 10 Euro
  • Kartonage: 15 Euro
  • Andere: Produktabhängig

Sollte auf der Rechnung eine Skontierung ausgewiesen sein, so wird diese ebenfalls abgezogen, auch wenn diese nicht genutzt wurde.

3.6 Widerrufsrecht

Für Verbrauchsmaterialien hat der Besteller innerhalb von 14 Tagen für von uns gelieferte Ware ein Rückgaberecht. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Ware originalverpackt, nicht beschriftet und nicht beklebt, unter Angabe des Grundes der Rückgabe und Beifügen einer Kopie des Lieferscheins zurückschickt. Bei Fehlen der Lieferscheinkopie werden Bearbeitungsgebühren berechnet.

  1. Eigentumsvorbehalt

SAM Präzisionstechnik GmbH® behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Käufer darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er SAM Präzisionstechnik GmbH® unverzüglich davon zu benachrichtigen, damit SAM Präzisionstechnik GmbH® ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die SAM Präzisionstechnik GmbH® entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der erfolgreichen Intervention zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt SAM Präzisionstechnik GmbH® jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung bis zur Höhe der Kaufpreisforderung ab. SAM Präzisionstechnik GmbH® nimmt diese Abtretung an.

SAM Präzisionstechnik GmbH® ermächtigt den Käufer, die an sie abgetretenen Forderungen aus einem Weiterverkauf für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Befugnis von SAM Präzisionstechnik GmbH® die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sie sich, dies nicht zu tun, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Im Widerrufsfalle ist der Käufer gegenüber SAM Präzisionstechnik GmbH® verpflichtet, seine Abnehmer bekannt zu machen und alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben, die zur Geltendmachung der Forderung durch SAM Präzisionstechnik GmbH® zweckdienlich sind. Macht der Käufer von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht SAM Präzisionstechnik GmbH® der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Käufer und SAM Präzisionstechnik GmbH® vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu. An Zeichnungen, Skizzen, Mustern, Modifikationen, Abbildungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält SAM Präzisionstechnik GmbH® sich Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung von SAM Präzisionstechnik GmbH® zugänglich gemacht werden.

  1. Zahlung

5.1 Zahlungsweise

Zahlungen haben in bar, per Nachnahme, durch Scheck oder Überweisung zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung in EURO (bargeldlos) zahlbar. Zahlungen haben direkt an SAM Präzisionstechnik GmbH® zu erfolgen. Die Vertriebspartner oder Handelsvertreter von SAM Präzisionstechnik GmbH® sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Sonstige Abzüge (z. B. Porto) sind unzulässig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

5.2 Termine

Zahlungen sind sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung netto Kasse. Ein Hinausschieben des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass er mit SAM Präzisionstechnik GmbH® zuvor vereinbart wurde.

5.3 Skonti

SAM Präzisionstechnik GmbH® gewährt 2% Skonto auf Kaufpreisrechnungen, sofern sie per Lastschriftverfahren eingezogen werden können. Im Rahmen von Reparaturrechnungen wird ein Skonto nicht gewährt.

5.4 Verzug

Wird eine Rechnung nach Fälligkeit und der in Ziffer 5.2. genannten Zahlungsfrist gezahlt, berechnet SAM Präzisionstechnik GmbH® Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gegenüber Endverbrauchern und 8% über dem Basiszinssatz, sofern ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind deshalb nicht ausgeschlossen. SAM Präzisionstechnik GmbH® ist zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrage verpflichtet, sofern fällige Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen nicht vollständig bezahlt wurden.

  1. Mängel

6.1 Rüge

Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind spätestens 7 Tage nach Empfang der Ware gegenüber SAM Präzisionstechnik GmbH® schriftlich geltend zu machen. Handelsübliche oder zumutbare geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Maße, des Gewichts, der Ausrüstung oder der Gestaltung dürfen nicht beanstandet werden. Für Mängel, die durch Nichtbeachtung von Pflegehinweisen oder falscher Handhabung (z. B. korrosive chemische Reinigungsbäder, Ultraschallbäder etc.) entstanden sind, oder bei Veränderungen oder Reparaturen, die nicht von SAM Präzisionstechnik GmbH® durchgeführt worden sind, übernimmt SAM Präzisionstechnik GmbH® keine Haftung. Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und mit beigelegter Kopie der Rechnung erfolgen.

6.2 Mängelbeseitigung

Bei berechtigten Beanstandungen hat SAM Präzisionstechnik GmbH® das Recht, nach Rückempfang der Ware diese nachzubessern oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Die dabei entstehenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt SAM Präzisionstechnik GmbH® soweit diese nicht dadurch erhöht werden, dass die Ware nach einem anderen Ort, als dem Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Käufers verbracht wurde.

  1. Haftung

SAM Präzisionstechnik GmbH® leistet Schadensersatz nur in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen. Bei darüberhinausgehender schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SAM Präzisionstechnik GmbH® nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus unmittelbaren oder mittelbaren Schäden der Höhe nach auf den Kaufpreis der ausgelieferten Ware bzw. im Falle des Verzugs auf den ausgebliebenen Teil der Lieferung beschränkt. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von SAM Präzisionstechnik GmbH® oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er SAM Präzisionstechnik GmbH® eine Vierwochenfrist nach Ablauf der Nachlieferungsfrist setzen. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben erfolgt.

  1. Rücktritt

Bei erheblichen Pflichtverletzungen des Käufers sowie bei Zahlungsverzug ist SAM Präzisionstechnik GmbH® nach vorangegangener erfolgloser Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Schadensersatzansprüche sind deshalb nicht ausgeschlossen. Sofern SAM Präzisionstechnik GmbH® Umstände zur Kenntnis kommen, wonach der Kunde sich als Kreditunwürdig erweist, und die Ansprüche von SAM Präzisionstechnik GmbH® dadurch gefährdet sind, kann SAM Präzisionstechnik GmbH® Sicherstellung oder Vorausbezahlung des vollen Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

  1. Verjährung

Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels oder einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr.

  1. Gerichtsstand/Rechtswahl

Der Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist München, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt deutsches Recht, auch im Falle von Auslandslieferungen, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Auslegung bei sich widersprechenden AGB`s

Der Käufer ist mit den vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden, sofern er nicht innerhalb einer Woche schriftlich Widerspruch erhebt. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden von SAM Präzisionstechnik GmbH® nicht anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  1. Softwarenutzung

12.1 Sofern der Lieferumfang Software beinhaltet, behält die SAM Präzisionstechnik GmbH, unbeschadet seiner Verpflichtung, dem Kunden die Software zur Verfügung zu stellen, alle Rechte an Know-how und Produkten, die/das als geistiges Eigentum schutzwürdig sind/ist. Die SAM Präzisionstechnik GmbH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht daran ein. Die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation sowie die Zurverfügungstellung von Wartungs- und Servicedokumentation bedürfen jedenfalls einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

12.2 Der Kunde darf die Software nur gemeinsam mit der konkreten Hardware oder mit der gemeinsam mit der Software gelieferter Hardware verwenden. Der Gebrauch von Software gemeinsam mit anderen Geräten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der SAM Präzisionstechnik GmbH. Der Kunde darf die Software unbeschadet gesetzlicher Bestimmungen nicht ändern, einem Reverse Engineering unterziehen, übersetzen, extrahieren oder anderweitig mit anderen Programmen verlinken.

12.3 Der Kunde erhält eine Einzellizenz an der Software und darf eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken anfertigen. Räumt die SAM Präzisionstechnik GmbH dem Kunden ausdrücklich Mehrfachlizenzen ein, muss der Kunde die von der SAM Präzisionstechnik GmbH übermittelten Anweisungen zu Vervielfältigungen einhalten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, den Ort sämtlicher Kopien zu dokumentieren und diese Unterlagen auf Verlangen an die SAM Präzisionstechnik GmbH zu übermitteln.

12.4 Der Kunde darf keine Sublizenzen einräumen. Überträgt der Kunde Software gemeinsam mit den gelieferten Geräten an einen Dritten, darf er dem jeweiligen Dritten nicht mehr Rechte, als ihm selbst von der SAM Präzisionstechnik GmbH eingeräumt wurden, einräumen. Sofern der Kunde und/oder ein Dritter eine Softwarelizenz an einen Dritten überträgt, dürfen der Kunde und/oder der Dritte keine Kopie der Software behalten. Mehrfachlizenzen dürfen nur zur Gänze weiterverkauft werden.

12.5 Der Kunde und/oder Dritte hat die Erfüllung sämtlicher sich aus diesen AGB ergebenden Verpflichtungen durch diesen Dritten sicherzustellen. Der Kunde wird der SAM Präzisionstechnik GmbH für sämtliche Haftungen, die durch eine Verletzung der AGB durch einen Dritten entstehen, schad- und klaglos halten.

Stand der AGBs: 01.01.2024